#5.2 - Neue Spielregeln für Unternehmen: Was die EUDR für Unternehmen bedeutet
Shownotes
Welchen Zweck verfolgt die EUDR und wie können Unternehmen bestimmen, ob sie von dieser Verordnung betroffen sind? Welche Neuerungen bringt die EUDR mit sich und was gilt es künftig zu beachten? Im zweiten Teil unserer fünften Folge von „Wir leben Nachhaltigkeit – Von der Theorie in die Praxis“ spricht Katja Gruber (BDO) mit Christian Richter-Schöller (DORDA Rechtsanwälte) über die Anforderungen der EUDR sowie über betroffene Branchen und Unternehmen. Die entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) und deren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern entlang der Wertschöpfung werden zu Beginn thematisiert. Dr. Richter-Schöller erklärt anschließend im Detail, welche Rohstoffe und Erzeugnisse unter die Verordnung fallen und welche Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen, damit die Entwaldungsfreiheit ihrer Lieferketten sichergestellt werden kann.
Ein zentrales Thema der Diskussion ist die Definition von Entwaldung im Kontext der EUDR und die damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen. Die Verordnung gilt rückwirkend ab 2021 und verpflichtet Unternehmen, konkrete Nachweise wie GPS-Daten zu erbringen, um die Herkunft bestimmter Rohstoffe zu belegen. Zudem wird diskutiert, wie Zertifizierungen und Prüfstellen Unternehmen bei der Umsetzung der EUDR unterstützen können und welche Rolle Niedrigrisikoländer dabei spielen.
Abschließend gibt unser Gast einen Ausblick auf die praktische Umsetzung der EUDR und betont die Bedeutung eines pragmatischen Vorgehens. Er ermutigt Unternehmen, die neuen regulatorischen Anforderungen als Chance zu nutzen, um ihre Lieferant:innenbeziehungen zu stärken und nachhaltiger zu gestalten.
Dr. iur. Christian Richter-Schöller ist Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkt auf ESG- und Nachhaltigkeitsrecht. Er ist Co-Leiter der DORDA Sustainability Group, Gründungsmitglied des interdisziplinären Berater:innennetzwerks ESG Experts Austria und Gründer sowie Leiter eines internationalen ESG-Anwält:innennetzwerks. Daneben ist er auch als Fachautor und -vortragender tätig.
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00:00:00: KATJA GRUBER Herzlich willkommen zu Wir leben Nachhaltigkeit von der Theorie in die Praxis, dem BDO-Podcast. Wir beleuchten die Herausforderungen der Nachhaltigkeitsregulatorik mit ausgewählten Expertinnen aus Unternehmenspraxis sowie Recht und Prüfung. Mein Name ist Katja Gruber und ich darf Sie durch diese Podcast-Reihe begleiten. Und am Ende jeder Folge erwarten Sie praktische Insights und Tipps im Hinblick auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.
00:00:32: KATJA GRUBER Wer sich mit Nachhaltigkeit beschäftigt, kommt an einem Thema nicht mehr vorbei, der Wertschöpfungskette. In unserer letzten Folge habe ich bereits mit dem Rechtsanwalt Dr. Christian Richter-Schöller von Dorda Rechtsanwälte über die Anforderungen und Herausforderungen im Hinblick auf die CS Triple D gesprochen. Und heute werden wir noch einen konkreten Blick auf die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten werfen. Eine weitere EU-Verordnung, die sich ja auch der Wertschöpfungskette widmet, ist die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, kurz EUDR. Ziel ist es, eine nachhaltige Lieferkette zum Schutz von Wäldern und Biodiversität sicherzustellen. Aber welche Branchen und Unternehmensgrößen werden denn hier dann konkret betroffen sein?
00:01:19: CHRISTIAN RICHTER-SCHÖLLER Also die Entwaldungsverordnung klingt so nach, als wäre das nur Holz erfasst, besonders weil wir eben schon die Holzhandelsverordnung, die EU-Timber Regulation kennen. Das ist aber insofern missverständlich, als der Anwendungsbereich gegenüber der EU-Timber Regulation massiv erweitert wurde. Also die Unterscheidung gibt wieder diesen lustigen Anhang 1, wo du den sachlichen Anwendungsbereich abgegrenzt hast. Das ist in dem Fall etwas lustig deshalb, weil es in dem Fall etwas sehr technisches ist. Es gibt relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse. Und die erste Frage ist mal, also von der Logik her ist die erste Frage mal, bin ich ein relevantes Erzeugnis? Und die relevanten Erzeugnisse, zum Beispiel Holzmöbel, wären ein relevantes Erzeugnis, um jetzt bei Holz zu bleiben. Zweite Frage ist dann, ist in meinem relevanten Erzeugnis ein relevanter Rohstoff? Holz ist zum Beispiel ein relevanter Rohstoff? Okay, ja. Und dritte bin ich in einer Ausnahme? Frage, Und wenn ich in keiner Ausnahme dann bin, bin ich sozusagen erfasst vom sachlichen Anwendungsbereich. Also ich muss ein relevantes Erzeugnis sein, das einen relevanten Rohstoff beinhaltet. Das ist sozusagen die Logik. Das heißt, die erste Frage ist mal, was sind relevante Rohstoffe, zum Beispiel im Holz. Relevante Erzeugnisse daraus können zum Beispiel auch Papierprodukte sein, also Zeitungen, Zeitschriften. Aber relevante Erzeugnisse sind zum Beispiel auch Kakao-Kaffee. Relevante Erzeugnisse sind zum Beispiel auch Kautschuk, also so gummihafte Produkte. relevantes Erzeugnis ist dann zum Beispiel, wenn wir jetzt bei Kautschuk bleiben, alle möglichen gummihaften Erzeugnisse, ja so in Richtung Reifen oder so auch. Und da stellen sich dann zum Beispiel spannende Abgrenzungsfragen wie, ich bin ein relevantes Erzeugnis, weil ich bin dort ausdrücklich genannt, aber ich verwende zum Beispiel nur synthetischen Kautschuk. Und dann ist das Thema, ich bin zwar ein relevantes Erzeugnis und das ist relativ eindeutig zuordnbar über Zolltarifnummern, aber ich habe keinen relevanten Rohstoff und dann falle ich schon raus. Selbst wenn ich einen relevanten Rohstoff habe, gibt es zwei wichtige Ausnahmen. ein relevantes Erzeugnis verpackt, zum Beispiel die Schokolade, die in einer Papierverpackung kommt und auf Holzpaletten ausgeliefert wird, dann ist der sachliche Anwendungsbereich eingeschränkt auf das tatsächlich relevante Erzeugnis Schokolade. Also relevant ist die Verpackung, die zum Stützen oder Transportieren dient, ist out of scope. Außer natürlich für die Verkäufer der Verpackung, also für die Holzpalettenverkäufer. Und die zweite relevante Ausnahme ist bei Papier. Recycleless Papier ist Out of Scope. Das ist sozusagen die Idee, so wie synthetischer Kautschuk, Recycleless Papier, da kannst du zu keiner Waldzerstörung, zu keiner Entwaldung kommen. Wobei, das ist auch ein gutes Beispiel, woran man das Grundprinzip, es gibt keine Schwellenwerte, festmachen kann. Es muss 100% recycelt sein. Sobald 0,1% nicht recycelt ist, bin ich voll im Anwendungsbereich und brauche meine 100%ige Lieferkette nachverfolgbar.
00:04:14: KATJA GRUBER Und trifft die EUDR jetzt ausschließlich Hersteller von diesen relevanten Erzeugnissen oder auch Importeure, Händler beispielsweise?
00:04:23: CHRISTIAN RICHTER-SCHÖLLER Alle, also die, die in den europäischen Wirtschaftsraum importieren, im europäischen Wirtschaftsraum herstellen, im europäischen Wirtschaftsraum handeln und exportieren aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Es geht immer darum, relevantes Erzeugnis importiere ich es, stelle ich es selbst her, handele ich es oder exportiere ich es. Was nicht reichen würde, ist, ich kaufe ein relevantes Erzeugnis und stelle daraus selbst ein nicht relevantes Erzeugnis her und verkaufe das wieder. Also das wäre dann sozusagen das Ende. Ich wäre nicht jemand, der ein relevantes Erzeugnis verwendet, um ein nicht relevantes Erzeugnis zu verwenden. Der wäre nicht von der Entwaldungsverordnung erfasst.
00:05:02: KATJA GRUBER Und was versteht man jetzt überhaupt unter dem Begriff Entwaldung im Kontext der EUDR?
00:05:07: CHRISTIAN RICHTER-SCHÖLLER Die wichtigste Information ist mal, dass es rückwirkend ist. Also es gilt bereits, ich muss sicherstellen, dass für die Gewinnung des relevanten Rohstoffes keine Entwaldung passiert ist, rückwirkend mit Beginn 2021. Und um das tun zu können, brauche ich, das zeigt durch diesen sehr starken Rule-Based Approach der EODR, die dir sagt, du brauchst konkret zum Beispiel die GPS-Daten, aus welchem Wald stammt das Holz, um das nachverfolgen zu können. nicht du musst halt mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, angemessenen, sondern konkrete Regeln. Du brauchst die das hier ist Triple D, GPS-Daten, ist da ja ein bisschen anders gestrickt, und hat eher diesen Principle-Based-Approach, dass er sagt, du musst okay, halt schauen, du brauchst halt ein sorgfältiges Risikomanagement-System, ordentliches, aber ich würde dir jetzt nicht sagen, du brauchst wenn es um immer, Waldprodukte GPS-Daten. geht, Weil zum Beispiel, man darf ja auch nicht vergessen, das hier ist Triple schützt D, Deforestation auch, das ist ein Schutzgut, sowohl was E als auch was S betrifft, also sowohl Teil 1 als auch Teil 2 von Anhang 1 der CS-Triple-D hat die Deforestation auch drinnen, die Entwaldung. Das funktioniert dort aber anders. Ich brauche dort nicht zwingende GPS-Daten. Bei der EOTR schon. Die interessante Frage bei der EOTR ist in dem Zusammenhang dann aber auch, was schützt es über die Entwaldung hinaus noch? Nämlich ich muss nicht nur sicherstellen Entwaldungsfreiheit, sondern ich muss auch sicherstellen im Sinn der einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt. Es gibt eine Aufzählung, was darunter fällt. Darunter fallen zum Beispiel auch völkerrechtlich geschützte Menschenrechte. Und dann wird es wieder spannend, weil ich sozusagen über die Entwaldungsregel die Verpflichtung habe, im Erzeugerland sicherzustellen, dass im Rahmen der Erzeugung völkerrechtlich geschützte Menschenrechte eingehalten werden. Das heißt nicht der Schutzstandard von dem Drittland, sondern tatsächlich der völkerrechtlich geschützte Schutzstandard. Und das kann durchaus herausfordernd werden, wenn man sich da jetzt einige der relevanten Rohstoffe ansieht, wie zum Beispiel eben Kakao oder Kaffee oder auch Holz.
00:07:09: KATJA GRUBER Sie haben es jetzt bereits erwähnt, für Unternehmen, die dann umfasst sind, ist die Umsetzung der Anforderungen dann wirklich sehr komplex und umfangreich. Können hierbei auch Zertifizierungen oder Prüfstellen unterstützen?
00:07:23: CHRISTIAN RICHTER-SCHÖLLER Also Ja, so wie bisher. Was im Rahmen der EOTR ja bisher sehr gut möglich war, waren so Zertifikate, die sich mehr oder weniger als Marktstandard herausgebildet haben, wo du schon sehr gut bisher den, jedenfalls nach der Holzhandelsverordnung, Sorgfaltsmaßstab abgebildet hast. Also da war das Coop schon ziemlich gut. So etwas wird es auch zukünftig geben. Also wir wissen auch, dass Zertifikateanbieter, die schon mit EODR Compliance werben, also dass sie ihre Zertifikate umgestellt haben, das funktioniert, aber ausweislich der Erwägungsgründe funktioniert das halt nur von der Regelungstechnik so, dass du erstens natürlich selbstverantwortlich bleibst als Unternehmen und zweitens ist es jetzt keine klassische Safe-Harbour-Regel. Also es wäre jetzt nicht, was ja durchaus bei den Lieferkettenregeln immer wieder in Diskussion steht, dass du sozusagen, wenn du dir zum Beispiel dieses oder jenes Zertifikat holst, dass du dann ein Safe-Harbour bist und nicht mehr gestraft werden kannst. Das ist es nicht. Also Zertifikate sind eine Indizwirkung, die du aber selbst berücksichtigen musst. Also du musst selbst beurteilen. Du musst beurteilen, was ist der Scope des Zertifikats und deckt sich dieser zum Beispiel mit dem Scope der EOTR. Zum Beispiel umfasst das Zertifikat auch die völkerrechtlich geschützten Menschenrechte und dann bei Zertifikaten ist auch immer das Thema, das ist ein Stichtag, aber es gibt auch noch 364 Tage im Jahr, an denen du halt keine Bestätigung hast, nur die Frage, okay, reicht es, wenn wenn ich es in einem Jahr wieder ansehe. Eine gewisse Erleichterung bei der EOTR wird dann sein, dass es Niedrigrisikoländer gibt oder Hochrisikoländer, wie man es halt drehen will. Jedenfalls gibt es eine Unterscheidung in Ländern mit niedrigem und Ländern mit hohem Risiko. Was ich aber immer brauche, ist die Informationsgrundlage, um beurteilen zu können, erstens mal natürlich aus welchem Land das Unternehmen kommt, ja, meine Lieferantin, und zweitens auch die Möglichkeit, selbst bei Niedrigrisikoländern, mehr, nähere Informationen einzuholen, weil Niedrigrisiko natürlich nicht Nullrisiko heißt. Also ich muss es mir vielleicht nicht anschauen, aber ich muss die Möglichkeit haben, es mir anzuschauen. Insofern ist es genau wie CS Triple D auch EODR-Vorbereitung 99% Vertragsarbeit.
00:09:28: KATJA GRUBER Ab wann greift denn dann die EODR?
00:09:31: CHRISTIAN RICHTER-SCHÖLLER Im Europäischen Amtsblatt war sie schon vor einem halben Jahr. Insofern ist sie schon technisch gesehen in Kraft. Es ist nur ein Übergangszeitraum bestimmt worden und der endet mit 30. Dezember. Das heißt, mit Ende dieses Jahres greift sie für große Unternehmen und klein und kleinste Unternehmen haben noch ein halbes Jahr mehr Zeit, also Mitte 2025. der EOTR-Pflichten jetzt noch nicht viele Unternehmen zu 100% gemacht haben, sondern es ist noch eine gewisse Reservierung vorhanden, sich das Thema tatsächlich umzusetzen. Das ist aus meiner Sicht aber auch kein großes Problem. Es kommt natürlich immer auf die Lieferantinnenstruktur an, aber bei den allermeisten Unternehmen gibt es ohnehin schon bestehende Systeme, auf die man aufsetzen kann. Wir erleben es eigentlich nie, dass man wirklich bei Null begonnen hat. Und die EOTR-Umsetzung, also natürlich kann man jetzt viel darüber sprechen, wie kompliziert die EOTR ist und tatsächlich ist sie logistisch aus meiner Sicht nicht besonders gelungen, weil sie sehr kompliziert ist und auch in vielen Bereichen, wenn man es jetzt sehr streng liest, auch in sich widersprüchlich und man kann sich jetzt viele Gedanken drüber machen, wie man das interpretiert oder man setzt es halt, man sagt, das ist eine organische Weiterentwicklung der Timber Regulation und man setzt es halt entsprechend pragmatisch um und dann ist aus meiner Sicht noch ausreichend Zeit für die Umsetzung.
00:11:03: KATJA GRUBER Lieber Herr Richter-Schöller, wir sind jetzt fast am Ende unserer Folge angelangt. Können Sie uns vielleicht abschließend noch einen Lichtblick mit auf den Weg geben?
00:11:14: CHRISTIAN RICHTER-SCHÖLLER Lichtblick? Ich hoffe, es waren bisher auch schon ein paar Lichtblicke dabei. Also ein Lichtblick ist, glaube ich, genau das, was ich jetzt zum Schluss gesagt habe. Es ist noch ausreichend Zeit für die Umsetzung, selbst für Gesetze, die in einem halben Jahr in Kraft treten. Die Frage ist halt immer, wie setzt man es um? Und wenn du es so umsetzt, dass du eben dieses pragmatische Vorgehen etwas in den Mittelpunkt rückst und diese Idee einer 100% risikoorientierten Vorgehensweise und nicht an alles und jeden dieselben 20-seitigen Fragebögen schicken. Also das Ziel sollte aus meiner Sicht sein, dass die Lieferantenbeziehung nachher besser ist als vorher. Und das Ziel ist, das kann man auch in Umsetzung dieser Gesetze erreichen, indem man sagt, okay, ich bekomme jetzt neue Informationen vom Lieferanten und ich nutze das auch, um die Lieferantenbeziehung zu stärken. Und das kann durchaus gelingen, aber ich glaube, es gelingt halt nicht, wenn du einfach allen Lieferanten kommentarlos denselben Supplier Call of Contact schickst und der vielleicht noch sehr, sehr aggressiv gewördet ist. Das hilft einerseits dir nicht, weil es keine effektive Umsetzung ist und das hilft aus meiner Sicht auch den anderen nicht, weil die in Wahrheit nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen, womit die echte Chance des Gesetzes eigentlich wieder verpasst ist.
00:12:25: KATJA GRUBER Lieber Herr Richter-Schöller, ich bedanke mich schon mal vielmals für Ihre aktuellen Einblicke in das Nachhaltigkeitsrecht. Vielen Dank, dass Sie uns heute gezeigt haben, warum es auch so wichtig ist, sich frühzeitig mit den neuen regulatorischen Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Bereich der Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.
00:12:42: CHRISTIAN RICHTER-SCHÖLLER Ja, gerne. Danke für die Einladung.
00:12:47: KATJA GRUBER Ich bedanke mich ganz herzlich bei unseren Zuhörerinnen und verabschiede mich hiermit. Wir freuen uns, wenn Sie wieder einschalten. Folgen Sie uns auch gerne auf LinkedIn oder abonnieren Sie unseren Kanal, um auch wirklich keine Folge zu verpassen. Wir freuen uns, wenn wir uns beim nächsten Mal wieder hören und gerne können Sie auch Ihre Fragen hinterlassen, die wir dann im Zuge unseres Podcasts beantworten werden.
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